komplettes Formular im Downloadbereich !
Gebührenordnung
· Mitgliedsbeitrag pro Jahr (gemäß Beschluss Mitgliederversammlung 14.02.2018)
Erwachsene 180,00 €
Ehepaare /sonstige Partnerschaften pro Person 165,00 €
Auszubildende und Studenten
(bis Vollendung des 25. Lebensjahr) 87,50 €
1. Kind / Jugendliche 75,00 €
2. Kind / Jugendliche 65,00 €
3. Kind / Jugendliche 50,00 €
inaktive Mitglieder 40,00 €
Zweitmitgliedschaft Jugendliche 35,00 €
Trainingsgebühren Jugendliche 80,00 €
Verwaltungsgebühren für Nichtteilnahme
LEZ 15,00 €
Die Beiträge werden laut Satzung jährlich am 15.03. per Lastschrifteinzugsverfahren (LEZ) eingezogen. Von Mitgliedern, die ihre Zustimmung zum LEZ nicht erteilt haben, wird eine Verwaltungsgebühr von 15,00 €/Jahr (lt. Beschluss JHV vom 09.12.1992) erhoben. Bei Nichtzahlung wird lt. Satzung für jeden weiteren Monat ein Säumniszuschlag von 5,00 €/Monat erhoben.
· Jährliche Arbeitsstunden auf der Platzanlage
Von jedem Mitglied sind ab der Vollendung des 15. bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres jährlich folgende Arbeitsstunden zu leisten: 4 Stunden im Frühjahr, 2 Stunden im Herbst. Die genauen Tage werden rechtzeitig vorher bekanntgegeben.
Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit
12,00 € pro Stunde berechnet. Der sich ergebende Betrag wird im November des laufenden Jahres per LEZ eingezogen.
Bei Kündigung ist der Arbeitsdienst in dem laufenden Jahr noch zu leisten.
· Gebühren für Gastspieler (Nichtmitglieder)
Erwachsene 10,00 €/Std./Person - max. 20,00 €/Std./Platz
Jugendliche 5,00 €/Std./Person - max. 10,00 €/Std./Platz
· Schlüssel für die Tennisanlage
Für den Platzschlüssel, der den Zutritt zur Anlage, zu Umkleideräumen und Sanitäranlagen ermöglicht, ist ein Schlüsselpfand von 10,00 € zu entrichten. Mit Erhalt des Schlüssels verpflichtet sich das Mitglied, vor Verlassen der Anlage alle Türen ordnungsgemäß abzuschließen. Der Platzschlüssel ist bei Beendigung der Mitgliedschaft gegen Rücker-stattung des Schlüsselpfandes zurückzugeben.
· Einverständniserklärung
Bei Veranstaltungen des TC Rhein-Lahn werden üblicherweise Fotos gemacht, die ggf. veröffentlicht werden. Mit der Abgabe des Aufnahmeantrags erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, andernfalls ist Widerspruch einzulegen.